Rechtsgeschäft

Rechtsgeschäft
n <-s, -e> юр правовой акт

Универсальный немецко-русский словарь. 2014.

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  • Rechtsgeschäft — (Negotium juris), ist jede, die Begründung, Abänderung od. Aufhebung eines Rechtsverhältnisses bezweckende Willenserklärung, welche von den dabei betheiligten Personen ausgeht. Je nachdem dabei blos eine od. mehre Personen thätig werden,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtsgeschäft — Rechtsgeschäft, Willensakt, wodurch ein Recht begründet, verändert oder aufgehoben wird. (S. Einseitige Rechtsgeschäfte.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rechtsgeschäft — Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführt, weil sie gewollt ist.[1] Neben dem Element der… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsgeschäft — Rẹchts|ge|schäft 〈n. 11〉 Geschäft mit dem Ziel einer Änderung rechtlicher Beziehungen ● einseitiges, zweiseitiges Rechtsgeschäft * * * Rẹchts|ge|schäft, das (Rechtsspr.): an die Erfüllung bestimmter rechtlicher Bedingungen gebundene Handlung,… …   Universal-Lexikon

  • Rechtsgeschäft — Rẹchts|ge|schäft …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Einseitiges Rechtsgeschäft — Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführt. Neben dem Element der Willenserklärung(en) kann ein… …   Deutsch Wikipedia

  • abstraktes Rechtsgeschäft — abstrạktes Rechtsgeschäft,   ein Rechtsgeschäft, das nicht notwendig erkennen lässt, aus welchem Rechtsgrund (lateinisch »causa«) es geschlossen wird und von diesem unabhängig ist; z. B. ist die Eigentumsübertragung als solche als abstraktes… …   Universal-Lexikon

  • fiduziarisches Rechtsgeschäft — fiduziarisches Rechtsgeschäft,   fiduziarische Zession, Abtretung, Sicherungseigentum, Treuhand …   Universal-Lexikon

  • beiderseitiges Handelsgeschäft — ⇡ Rechtsgeschäft, das für beide Vertragsteile ⇡ Handelsgeschäft ist. Gegensatz: ⇡ Einseitiges Handelsgeschäft …   Lexikon der Economics

  • Erfüllungsgeschäft — ⇡ Rechtsgeschäft, das der ⇡ Erfüllung einer Schuld dient und i.Allg. in einer ⇡ Verfügung besteht. Vgl. auch ⇡ Abstraktionsprinzip, ⇡ ungerechtfertigte Bereicherung …   Lexikon der Economics

  • Verpflichtungsgeschäft — ⇡ Rechtsgeschäft, das eine Verbindlichkeit (Schuld) begründet und oft zu einer ⇡ Verfügung (z.B. der Kaufvertrag zur Übereignung der Kaufsache) verpflichtet (⇡ Abstraktionsprinzip) …   Lexikon der Economics


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