- Rechtsgeschäft
- n <-s, -e> юр правовой акт
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
Rechtsgeschäft — (Negotium juris), ist jede, die Begründung, Abänderung od. Aufhebung eines Rechtsverhältnisses bezweckende Willenserklärung, welche von den dabei betheiligten Personen ausgeht. Je nachdem dabei blos eine od. mehre Personen thätig werden,… … Pierer's Universal-Lexikon
Rechtsgeschäft — Rechtsgeschäft, Willensakt, wodurch ein Recht begründet, verändert oder aufgehoben wird. (S. Einseitige Rechtsgeschäfte.) … Kleines Konversations-Lexikon
Rechtsgeschäft — Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführt, weil sie gewollt ist.[1] Neben dem Element der… … Deutsch Wikipedia
Rechtsgeschäft — Rẹchts|ge|schäft 〈n. 11〉 Geschäft mit dem Ziel einer Änderung rechtlicher Beziehungen ● einseitiges, zweiseitiges Rechtsgeschäft * * * Rẹchts|ge|schäft, das (Rechtsspr.): an die Erfüllung bestimmter rechtlicher Bedingungen gebundene Handlung,… … Universal-Lexikon
Rechtsgeschäft — Rẹchts|ge|schäft … Die deutsche Rechtschreibung
Einseitiges Rechtsgeschäft — Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführt. Neben dem Element der Willenserklärung(en) kann ein… … Deutsch Wikipedia
abstraktes Rechtsgeschäft — abstrạktes Rechtsgeschäft, ein Rechtsgeschäft, das nicht notwendig erkennen lässt, aus welchem Rechtsgrund (lateinisch »causa«) es geschlossen wird und von diesem unabhängig ist; z. B. ist die Eigentumsübertragung als solche als abstraktes… … Universal-Lexikon
fiduziarisches Rechtsgeschäft — fiduziarisches Rechtsgeschäft, fiduziarische Zession, Abtretung, Sicherungseigentum, Treuhand … Universal-Lexikon
beiderseitiges Handelsgeschäft — ⇡ Rechtsgeschäft, das für beide Vertragsteile ⇡ Handelsgeschäft ist. Gegensatz: ⇡ Einseitiges Handelsgeschäft … Lexikon der Economics
Erfüllungsgeschäft — ⇡ Rechtsgeschäft, das der ⇡ Erfüllung einer Schuld dient und i.Allg. in einer ⇡ Verfügung besteht. Vgl. auch ⇡ Abstraktionsprinzip, ⇡ ungerechtfertigte Bereicherung … Lexikon der Economics
Verpflichtungsgeschäft — ⇡ Rechtsgeschäft, das eine Verbindlichkeit (Schuld) begründet und oft zu einer ⇡ Verfügung (z.B. der Kaufvertrag zur Übereignung der Kaufsache) verpflichtet (⇡ Abstraktionsprinzip) … Lexikon der Economics